Unsere mittelständische
Bauunternehmung sucht
zur Verstärkung unseres
Teams zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
qualifizierte und
motivierte Mitarbeiter
als Maurer oder Stahlbetonbauer
in der Funktion als
Meister/Vorarbeiter oder
Facharbeiter
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz, ein
langfristiges Arbeitsverhältnis und eine abwechslungsreiche
und vielseitige Tätigkeit mit entsprechender
Vergütung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
HHK Bauunternehmung GmbH
z. Hd. Herrn Roland Kirstätter, Mosbacher Straße 56,
74821 Mosbach, Tel.: 06261- 97140
Verdient ein Zeitarbeitnehmer weniger
als ein Festangestellter?
Je nach Branche und Unternehmen
kann das in den ersten Monaten der
Beschäftigung so sein. Aber kaum eine
andere Branche genießt eine derart
hohe Tarifbindung wie die Zeitarbeit.
Fakt ist: Die Branchenverbände
IGZ und BAP haben mit den DGB-Gewerkschaften
einen Tarifvertrag vereinbart,
der die konkreten Besonderheiten
dieser flexibel ausgerichteten
Berufsbranche Zeitarbeit berücksichtigt.
Es wurde ein Lohnmodell verhandelt,
dass die unterschiedlichen Einsatzbranchen
berücksichtigt und den
Lohn über die Branchenzuschläge regelmäßig
stegen lässt bis zum vergleichbaren
Lohn des Festangestellten.
Und Fakt ist auch, dass Zeitarbeitnehmer
in allen Branchen, die ohne
Branchenzuschlag arbeiten, nach
neun Monaten einen gesetzlichen Anspruch
auf Equal Pay haben. Was im
Klartext bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer
dieselbe Entlohnung wie vergleichbare
Angestellte erhalten.
Erhält ein Arbeitnehmer in der Zeitarbeit
weniger Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Der iGZ-DGB-Tarifvertrag sichert
allen Zeitarbeitnehmern Zusatzzahlungen
wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
und vermögenswirksame Leistungen
zu. Viele Zeitarbeitsfirmen
zahlen darüber hinaus noch übertarifliche
Leistungen, die sich für die
Mitarbeiter lohnen.
Gibt es in der Zeitarbeit im Krankheitsfall
eine Lohnfortzahlung?
Sollte ein Zeitarbeitnehmer aufgrund
einer Krankheit oder Verletzung nicht
bei der Arbeit erscheinen können,
tritt das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz
in Kraft. Dieses Gesetz
gilt für alle Unternehmen, auch für
Zeitarbeitsunternehmen. Wie jeder
Arbeitnehmer muss auch der Zeitarbeitnehmer
eine krankheitsbedingte
Arbeitsunfähigkeit, die länger als
drei Tage dauert, mit einer ärztlichen
Krankschreibung nachweisen.
JOB & KARRIERE 2019/2020 219