STELLENANGEBOTE | ZEITARBEIT
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FAKTENCHECK
Zeitarbeit
Wer ist in der Zeitarbeit mein
Arbeitgeber?
Arbeitgeber ist die jeweilige Zeitarbeitsfirma,
mit der der Arbeitnehmer
seinen Vertrag abschließt -
nicht die Firma, in der er arbeiten
wird. Das Zeitarbeitsunternehmen
kommt aus diesem Grund als Arbeitgeber
für alle Sozialbeiträge auf.
Bin ich als Zeitarbeitnehmer sozialversichert?
Welche Absicherungen
bietet die Zeitarbeit noch?
Zeitarbeit garantiert Absicherung.
Zum einen gelten sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse,
zum anderen unterliegt die Zeitarbeit
dem allgemeinen deutschen
Arbeitsrecht. Ein Kündigungsgesetz,
extra zugeschnitten auf diese »Branche
«, existiert nicht. Das bedeutet
konkret: Arbeitnehmer, die über
Zeitarbeitsfirmen arbeiten, kommen
in den Genuss derselben Privilegien
wie jeder andere Beschäftigte: Urlaubsanspruch,
Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Sozialversicherungspflicht
und der gesetzliche
Kündigungsschutz. Und selbstverständlich
ist der Arbeitnehmer
über die Zeitarbeitsfirma bei der
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
angemeldet.
Ich habe als Zeitarbeitnehmer nur
24 Tage Urlaub – ist das zu wenig?
Laut Bundesurlaubsgesetz, also unabhängig
von der Personaldienstleistung,
beträgt der jährliche Urlaubsanspruch
mindestens 24 Werktage
Die mit dem DGB ausgehandelten
Tarifverträge sehen im ersten
Jahr der Beschäftigung 24 Tage vor.
Einige Zeitarbeitsunternehmen, wie
auch equal personal, gewähren freiwillig
mehr Urlaubstage als gesetzlich
und tariflich vorgeschrieben. Die
Anzahl der Urlaubstage steigt abhängig
von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
und dem Tarifvertrag.
218 JOB & KARRIERE 2019/2020