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BESCHÄFTIGUNGSFORMEN
STUDIERENDE IM BETRIEB
Praktikum, Trainee- oder Doktorandenstelle
– Studierende
können auch während ihres
Studium in einem Betrieben
tätig sein. Die unterschiedlichen
Beschäftigungsformen
bieten nicht nur ein »Taschengeld
«, sondern auch unterschiedliche
Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Gruppe der Werksstudenten/
studentinnen umfasst Studierende,
die zur Sicherung des Lebensunterhaltes
oder um Berufserfahrung
zu sammeln nebenbei jobben.
Sie sind nicht zu Ausbildungszwecken
im Betrieb, sondern direkt
in das Geschäft eingebunden.
Sie können in unterschiedlichen
Modellen beschäftigt sein: während
des Semesters zwei Tage in
der Woche, in den Sommerferien
Vollzeit im Betrieb oder auch beides.
Arbeitsrechtlich sind sie wie
normale Arbeitnehmer eines Betriebs
zu behandeln. Das hat im
Wesentlichen zur Folge, dass alle
Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
für sie gelten.
Echte studentische Praktikanten
und Praktikantinnen sind die, die
während ihres Studiums ein
Pflichtpraktikum im Betrieb absolvieren
und zu Ausbildungszwecken
anwesend sind. Sie haben in der
Regel Vorgaben von ihrer Hochschule
wie viele Tage oder Stunden
sie mindestens im Betrieb anwesend
sein müssen. Sie werden wegen
des Ausbildungszweckes nicht
als normale Beschäftigte behandelt
– sind aber auch keine Azubis
im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
Unter Juristen haben sie keinen
Anspruch auf Arbeitnehmerrechte
(kein Anspruch auf Entgelt,
Urlaub etc.), da sie im Wesentlichen
an der Hochschule tätig sind.
Zu dieser Gruppe gehören auch
Diplomanden, wenn sie ausschließlich
im Betrieb sind, um an
ihrer Abschlussarbeit zu arbeiten.
Inzwischen ist es üblich geworden,
Hochschulabsolventen und Berufseinsteigerinnen
erstmal eine
Trainee- oder Praktikumsstelle anzubieten.
Diese Beschäftigungs-
208 JOB & KARRIERE 2019/2020
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