werden. Hier sollten die Bauherren davon absehen, den
Bauunternehmen Druck zu machen: Diese können an
der Situation schließlich nichts ändern. Vielleicht kann
der Bauherr stattdessen nach Alternativen suchen und
auf Baumaterialien wie Fliesen zurückgreifen, die lieferbar
sind. Hausbau während Corona bedeutet für viele
Bauherren auch, Kompromisse zu finden.
Sollte es zu einem Baustopp kommen, ist rein rechtlich
das Bauunternehmen dafür zuständig, die Baustelle sicher
abzudecken. Die Materialien müssen vor Wind
und Feuchtigkeit geschützt sein. Sollte dies unterbleiben,
kann der Bauherr darauf hinweisen und um Nachbesserung
bitten. Als Bauherr hat man in der Regel das
Recht, die eigene Baustelle jederzeit zu besuchen. Dies
gilt nicht für den Bau mit einem Bauträger: Dieser
bleibt bis zur endgültigen Bauabnahme Eigentümer
von Gründstück und Haus.
Kommt es beim Hausbau zu längeren Verzögerungen
und kann sich das Bauunternehmen auf höhrere Gewalt
berufen, muss der Bauherr die Kosten selbst tragen.
Der Bauherr sollte sich dann auf jeden Fall bei seiner
Bank erkunden ob die Finanzierungsraten ausgesetzt
werden können.
Verzögerungen beim Hausbau können nur ein Grund
sein, weshalb der perfekte Finanzierungsplan derzeit
Foto: pixabay
ins Wanken geraten kann. Auch Kurzarbeit oder unbezahlte
Freistellung für die Kinderbetreuung können zu
finanziellen Engpässen führen und dafür sorgen, dass
die Raten nicht mehr getilgt werden können. Der Bauherr
sollte in diesem Fall unbedingt frühzeitig mit dem
Finanzierungspartner sprechen. Das »Gesetz zur Abmilderung
der Folgen von COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht« hält diverse Möglichkeiten
bereit. Hier sollte der Bauherr sich unbedingt
beraten lassen.
Sollte die Baufima aufgrund von Corona in Konkurs gehen,
sollte der Bauherr zeitnah prüfen, ob der Vertrag
eine Fertigstellungsbürgschaft vermerkt ist. Ist dies der
Fall, so bürgt der Versicherer des Bauunternehmens.
Riccardo Terrasi
Foto: pixabay
BAUEN & WOHNEN TRENDS 2021 33
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