ENERGIE
ÄNDERUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN
EEG 2021 – EIN ÜBERBLICK
Im Großen und Ganzen betritt das EEG 2021 nicht wirklich
Neuland, Korrekturen und Änderungen betreffen vor allem
Detailfragen. Das Ziel, den gesamten deutschen Strom bis
2050 treibhausneutral zu bekommen, wird noch einmal bestätigt
– dieser Strom muss allerdings nicht zu 100 Prozent
aus Erneuerbaren Energien stammen. Es findet sich allerdings
das Zwischenziel, bis zum Jahr 2030 65 Prozent des
Strombedarfs mithilfe von Erneuerbaren Energien abzudecken.
Besonders relevant ist das EEG 2021 für die Solaranlagen,
deren 20-jährige Vergütungsperiode ausläuft – bislang
war noch nicht geklärt, wie hiermit umgegangen wird. Photovoltaik
Altanlagen bis 100 Kilowatt Leistung erhalten eine
feste Einspeisevergütung in Höhe des Marktwertes abzüglich
einer Vermarktungspauschale bis 2027. Wer sich
nicht für eine andere Vermarktungsform entscheidet, fällt
automatisch in diese Kategorie, sodass man nicht in Gefahr
gerät, zum illegalen Einspeiser zu werden. Somit ist es Betreibern
von älteren Photovoltaik-Anlagen auch weiterhin
möglich, ihren Strom an den Netzbetreiber abzugeben, die
Konditionen sind allerdings deutlich unattraktiver geworden.
Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass die Installation
eines teuren Smart-Meter sowohl bei Photovoltaik-Bestands
als auch bei Neuanlagen bis 7 kW gestrichen wurde.
Private Dachanlagen profitieren auch sonst durchaus
vom EEG 2021, da die EEG-Umlage bei Eigenverbrauch gestrichen
wurde – wer eine Anlage von maximal 30 kWp betreibt
und einen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden
vorzuweisen hat, muss für den selbst verbrauchten
Strom keine EEG-Umlagen mehr bezahlen. Bei
größeren Anlagen sind die neuen Regelungen allerdings
komplizierter geworden, denn Betreiber von Dachanlagen
von 300 bis 750 kW dürfen entweder für eine halbierte
Festvergütung den produzierten Strom selbst nutzen oder
sind, wenn sie das nicht wollen, zur Teilnahme an einer
Ausschreibung verpflichtet. Hiervon sind vor allem Landwirte
mit Dachanlagen betroffen. Vorteile bietet das EEG 2021
hingegen für Mieterstromprojekte; diese werden von der
Gewerbesteuer befreit, sodass diese Modell deutlich attraktiver
wird und für die Vermieter keine steuerlichen
Nachteile mit sich bringt. Andreas Wolf
des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für
2021 vom Bundestag mit den Stimmen der
großen Koalition verabschiedet. Gerade im
Bereich Dachanlagen hat das Auswirkungen.
Foto: Freepik
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