Foto: Nachweis
WOHNEN IN DER AUSBILDUNG
E s ist soweit. Endlich hat man den langersehnten
Ausbildungsplatz in der Tasche.
Manche Azubis entscheiden sich zeitgleich,
in die eigenen vier Wände zu ziehen. Ob der Grund
darin liegt, dass der Ausbildungsplatz sehr weit von
zu Hause entfernt ist oder man es einfach selbst
kaum erwarten kann, endlich alleine zu wohnen und
voll durchzustarten, Möglichkeiten gibt es viele: von
der eigenen Wohnung über ein WG-Zimmer bis zum
Azubi-Wohnheim.
Am kostensparendsten ist natürlich letzteres. Dort
hat jeder Azubi ein Zimmer (meistens mit einem kleinen
Badezimmer) ganz für sich allein und findet zudem
mehrere Mitbewohner im ungefähr gleichen Alter
vor. In den Gemeinschaftsräumen wie der Küche
besteht die Möglichkeit, leicht mit anderen Azubis in
Kontakt zu kommen und sich auszutauschen. Oft gibt
es auch pädagogisch ausgebildete Ansprechpartner
im Wohnheim, die Ratschläge geben können, ob diese
sich nun direkt auf die Ausbildung oder aber auf
persönliche Dinge beziehen. Diese Ansprechpartner
sorgen darüber hinaus dafür, dass die Azubis in ihrem
Arbeitsalltag unterstützt werden, um diesen erfolgreich
zu meistern. Ferner finden ab und zu gemeinsame
Freizeitaktivitäten statt, sodass sich schnell neue
Freundschaften schließen lassen. art
ENDLICH EINGEFÜHRT FÜR AUSZUBILDENDE
MINDESTVERGÜTUNG SEIT 2020
Zeit, sich auf die Mindestvergütung in den folgenden
Jahren einzustellen. Das sind gute Nachrichten für jeden,
der beschließt, nach der Schulausbildung eine
Berufsausbildung anzustreben und bietet somit auch
eine gute Alternative zum Studium. Die Mindestvergütung
möchte vor allem in jenen Branchen und Regionen
ansetzen, wo es keine Tarifbindung gibt und
Auszubildende bislang eine niedrigere Vergütung erhielten.
art
Die berufliche Ausbildung wird nun immer
attraktiver. Haben Auszubildende zumeist,
vor allem am Anfang ihrer Ausbildung,
sehr wenig verdient, macht sich nun endlich Veränderung
bemerkbar, denn seit Beginn 2020 wurde für
Auszubildende eine einheitliche Mindestvergütung
eingeführt. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes
vor. Beginnt ein Auszubildender demnach
2020 mit seiner Ausbildung, wird das erste Ausbildungsjahr
mindestens mit 515 Euro im Monat vergütet.
Damit ist es aber noch nicht getan, denn Auszubildende,
die im Jahr 2021 mit ihrer Ausbildung beginnen,
dürfen sich auf eine Mindestvergütung von
550 Euro freuen, während diejenigen, die 2022 beginnen,
mindestens 585 Euro erhalten und Ausbildungsanfänger
im Jahr 2023 mit mindestens 620 Euro
rechnen dürfen. Dadurch, dass die Mindestvergütung
schrittweise ansteigt, hat der Ausbildungsmarkt auch
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