SIEBEN ANTWORTEN ZUM BILDUNGSURLAUB
CHANCE ZUR WEITERBILDUNG
J e nach Bundesland sind die Rahmenbedingungen
für den Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung
oder Bildungszeit genannt) unterschiedlich
geregelt. Dies betrifft den zeitlichen Umfang
und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare.
Welche Regelung für welchen Arbeitnehmer
greift, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich
der Arbeitsplatz befindet.
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Juli 2015 das Bildungszeitgesetz
(BzG BW). Beschäftigte haben dadurch
einen gesetzlichen Anspruch, sich zur beruflichen
oder politischen Weiterbildung an bis zu fünf Tagen
im Jahr bei voller Bezahlung vom Arbeitgeber freistellen
zu lassen. Seit dem 1. Januar 2016 wurde dieser
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Anspruch noch erweitert: Seither kann auch für die
Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten
Bildungsurlaub genommen werden. Die sieben wichtigsten
Fragen rund ums Thema beantwortet der folgende
Beitrag.
1. Wofür kann Bildungsurlaub in Anspruch genommen
werden?
Bildungszeit kann beantragen, wer eine berufliche oder
politische Weiterbildung oder die Qualifizierung zur
Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten
anstrebt. Der Begriff der »politischen Weiterbildung«
ist dabei recht weit gefasst. Die Voraussetzung kann
bereits erfüllt sein, wenn zum Beispiel in einem Seminar
Informationen über politische Zusammenhänge
und Mitwirkungsmöglichkeiten im politischen Leben
vermittelt werden.
2. Wer ist berechtigt?
Bildungsurlaub beantragen können alle Mitarbeiter eines
Unternehmens mit Beschäftigungsschwerpunkt in
Baden-Württemberg. Dazu gehören Mitarbeiter mit befristetem
oder unbefristetem Arbeitsvertrag in Voll-
Bildungsurlaub kann eine interessante
Maßnahme sein, um neue Kenntnisse zu
erwerben, sich politisch weiterzubilden oder
ehrenamtlich tätig zu sein. Aber welche
Bedingungen müssen erfüllt sein?
Foto: Product School via unsplash
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