BETREUUNG | BERATUNG
VON GEBÜHREN BIS
BETREUUNGSSCHLÜSSEL
Die ersten Monate mit dem neuen Erdenbürger gehen schnell rum und viele wünschen sich
einen unkomplizierten Wiedereinstieg in den Job. Das geht natürlich nur, wenn die Betreuung
für den Nachwuchs gewährleistet ist. Wie sehen die Kitagebühren in Baden-Württemberg
eigentlich aus? Gibt es regionale Unterschiede? Welche Betreungsmöglichkeiten gibt es
und woran erkennt man eine gute Einrichtung?
Unter dreijährige Kinder kommen
in eine Kinderkrippe, Kleinkinder
sind in einem Kindergarten gut aufgehoben
und Schulkinder können
ein Hort besuchen.
Seit 2013 haben Eltern für ihre Kinder,
die nach dem 31. Juli 2012 geboren
sind, einen Rechtsanspruch
auf einen Kitaplatz oder die Betreuung
durch eine Tagesmutter. Auch
wenn man nicht erwerbstätig ist,
kann man den Anspruch geltend
machen. Das heißt aber nicht, dass
dieser direkt neben oder im Wohnort
und auch nicht, dass der Platz
kostenlos ist.
Seit der Einführung des auf Bundesebene
geltenden Anspruchs auf
einen Betreuungsplatz haben sich
viele Bundesländer dazu entschlossen,
den Elternbeitrag für die städtische
oder private Kita auf kurze
oder lange Sicht abzuschaffen. Für
die Kitagebühren in Baden-Württemberg
ist selbst in einigen Jahren
noch keine Abschaffung geplant. Je
nach Stadt oder Region innerhalb
des Landes gibt es große Unterschiede
im Hinblick auf die Höhe
der monatlichen Kosten. Die tatsächlichen
Kosten hängen zum einen
vom Träger der Einrichtung sowie
zum anderen von den finanziellen
Möglichkeiten der jeweiligen
Kommune ab. Die Kriterien für die
Berechnung des Beitrages sind die
Höhe des monatlichen Einkommens,
die Anzahl der Kinder, die im
Haushalt auf die Kinderbetreuung
angewiesen sind, das Alter der Kinder,
der Umfang der in Anspruch
genommenen Betreuungszeit und
zusätzliche individuelle Faktoren
(z.B. weitere Unterhaltsansprüche
oder pflegebedürftige Angehörige).
124 KINDER KINDER 2019
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