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verschlechterten Auftragslage in der Wirtschaft. In dieser Krise wurden viele Zeitarbeitnehmer zu uns zurückgeschickt. Um die Stammbelegschaften zu sichern, wurde dann das wirksame Instrument Kurzarbeit erfolgreich eingesetzt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist konjunkturabhängig, daher sind Trends mit Vorsicht zu genießen. Wer wendet sich an Personaldienstleister? Meiner Erfahrung nach, waren die meisten Menschen vorher arbeitslos. Zu uns kommen viele Langzeitarbeitslose oder Menschen, die überhaupt noch nie in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Die haben wir kostenlos in ganz normale Arbeit gebracht. Daher macht es keinen Unterschied, ob er bei uns oder bei einem Kundenunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Hauptsache ist, dass der Mensch wieder im System, wieder dabei ist und sich dann auch beruflich weiterentwickeln kann. »Hauptsache, der Mensch ist Wieder im System« Es heißt oft, die Personalvermittlung verdiene mindestens das Ein- bis Zweifache des Arbeitnehmer Bruttolohns. Stimmt der Kalkulationsfaktor Arbeitnehmer- Bruttogehalt mal zwei bis drei? Nein, dem ist nicht so. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise zehn Euro brutto verdient und wir Euro nehmen, dann stecken wir uns keine 10 Euro in die Tasche. Zu den zehn Euro Bruttolohn kommen ja noch Lohnnebenkosten, also unser Beitrag zu Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dazu. Durch Konkurrenz, internationale Abkommen, tarifliche Standards und unsere Kosten ist die Gewinnspanne deutlich niedriger und liegt auf keinen Fall – wie oft behauptet – bei 100 Prozent. Das Manpower Arbeitsmarktbarometer gilt als Indikator für die Arbeitsmarktentwicklung. Ist die Arbeitnehmerüberlassung für den deutschen Arbeitsmarkt inzwischen schon so wichtig? Ja, es macht den Arbeitsmarkt flexibler. Große Konzerne, aber auch mittlere und kleinere Unternehmen können ihre Mitarbeiterstruktur bedarfsgerecht und kurzfristig an die schwankende Auftragslage anpassen und so im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. »Unternehmen bleiben Flexibel und Konkurrenzfähig« Welchen Gesetzen und Regelungen unterliegt die Personaldienstleistungsbranche? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das es bereits seit 1972 gibt, regelt die Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Diese Erlaubnis muss sich der Verleiher von der Bundesagentur für Arbeit erteilen lassen. Für einige Branchen wie den Bau gibt es ein Überlassungsverbot. Weiterhin haben der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen mit den DGB-Gewerkschaften zwei gültige Flächentarifverträge ausgehandelt, die die Bezahlung oberhalb branchenspezifischer Mindestlöhne regelt. Ziele dieser Vereinbarungen sind Equal Pay und equal treatment, also gleiche Bezahlung und gleiche Behandlung von Arbeitnehmern mit Zeitarbeits- oder Werkverträgen gegenüber Arbeitnehmern, die einen direkten Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen haben. Zum 1. April 2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Diese sieht Equal Pay nach neun Monaten sowie eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Ausnahmen sind durch tarifliche Vereinbarungen möglich. Wieso leidet die Zeitarbeitsbranche in der Öffentlichkeit und in den Medien oft unter einem so negativen Image? Ich bin jetzt seit 21 Jahren bei Manpower, seit 23 Jahren in dieser Branche tätig. Wir haben allein in diesem Zeitraum viel dafür getan, dieses Image, das der Branche überhaupt nicht gerecht wird, zu verbessern. Meiner Meinung nach hat sich keine Branche so positiv entwickelt wie unsere. Es wurden Tarifverträge mit dem DGB und zusätzlich Branchenzuschlagsverträge mit dem DGB abgeschlossen. Es wurden zudem wirkungsvolle Veränderungen in der Gesetzgebung beschlossen. In der Öffentlichkeit werden oft Werkverträge, Mini-Jobs, Zeitarbeit und temporäre Beschäftigung in einen Topf geworfen, das ist vollkommen falsch. Unsere Mitarbeiter sind in der Regel unbefristet und sozialversicherungspflichtig angestellt. Diese Verträge unterscheiden sich deutlich von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitnehmerverbände, Gewerkschaften, die Öffentlichkeit und die Medien schimpfen zu Unrecht auf uns und verallgemeinern zu stark. Wenn Sie mit unseren Mitarbeitern sprechen, würden die sagen: ‚Hör mal, ich kann hier wieder jeden Morgen in der Frühschicht unterwegs sein. Ich finde nicht gut, dass die in den Medien immer so schlecht über euch berichten.‘ Auch haben in der Vergangenheit einige Redakteure im Medienbereich eigene Erfahrungen gemacht: das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung wurde missbraucht, um die Redakteure in Servicegesellschaften der Verlage auszulagern. Das hat natürlich mit unserer seriösen klassischen Zeitarbeit nichts zu tun und schadet dem Image der ganzen Branche. Das ganze Interview auf www.moritz.de MORITZ Job & Karriere 2017/2018 Stellenangebot e 182


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