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6Stellenangebote »WIr haben Viele in Arbeit gebracht« Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit wird in Deutschland eher kritisch betrachtet. Deswegen fragte MORITZ-Redakteur Thomas Moegen bei Marcel Pelzer, Director Corporate & Government Affairs Germany bei der ManpowerGroup Deutschland, nach, wie Arbeitnehmerüberlassung geregelt ist, welchen Gesetzen und Verträgen sie unterliegt und was sie für den Arbeitsmarkt und die Arbeitnehmer bedeutet. Was sind Ihre Aufgaben als Director Corporate & Government Affairs bei Manpower? Als Leiter der Konzernrepräsentanz in Berlin bin ich vorrangig für politische Arbeit zuständig und sehe mich als Schnittstelle zwischen ManpowerGroup und Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit und öffentlichen Kommunen. Was ist Arbeitnehmerüberlassung und seit wann gibt es sie? Ein Arbeitgeber, also ein Personaldienstleister, überlässt gegen ein Entgelt und für begrenzte Zeit einen Arbeitnehmer einem Entleiher. Die Idee zu diesem Dreiecksverhältnis kam zwei amerikanischen Rechtsanwälten schon 1948, die zur Erstellung eines juristischen Schriftstücks kurzfristig und vorrübergehend eine Sekretärin suchten und dann Manpower Inc. gründeten. Die ManpowerGroup gibt es in Deutschland seit 1965 und sie ist mit 27.000 Mitarbeitern an 360 Standorten und einem Umsatz von 921 Millionen Euro im Jahr 2015 der drittgrößte Peronaldienstleister in Deutschland. »Arbeitnehmerüberlassung ist konjunkturabhängig« Laut Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit standen im Juni 2016 über 1 Million Arbeitnehmer in einem Zeitarbeitsverhältnis - so viele wie nie zuvor. Hält dieser Trend nach oben weiter an? 2008/09 beispielsweise sank die Anzahl der Zeitarbeitnehmer aufgrund der Bankenkrise und der Marcel Pelzer. Foto: Anselm Cosler 180 MORITZ Job & Karriere 2017/2018


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