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Ein extra Gutschein für die Weiterbildung Wer Anspruch auf Förderung hat, erhält vom Arbeitsamt oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Voraussetzung dafür ist, der Antragssteller ist arbeitslos oder ihm droht ohne Fortbildung die Arbeitslosigkeit. Mit dem Bildungsgutschein kann dann die Weiterbildung beginnen. Die Kosten trägt das Arbeitsamt. Wichtig dabei: Der Gutschein hat nur eine bestimmte Geltungsdauer. Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen, sondern auch die berufliche Kompetenz - ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Denn die Experten für den Arbeitsmarkt wissen nur zu gut, dass die schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen eine dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen erfordern. Ansprechpartner für Fragen der beruflichen Weiterbildung ist immer die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Beschäftigte können sich zudem auch an die Agentur für Arbeit am Betriebssitz ihres Arbeitgebers wenden. Auch die Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer hat sich der Staat auf die Fahne geschrieben. Das Förderprogramm WeGebAU richtet sich an Personen ohne Berufsabschluss sowie an Arbeitende, die seit mindestens vier Jahren nicht im erlernten Beruf tätig sind. Auch Mitarbeiter in kleinen oder mittelständischen Unternehmen können das Angebot nutzen. Je nach Berufsabschluss und Betriebsgröße können die Kurs kosten anteilig oder sogar vollständig übernommen werden. Der Arbeitgeber kann für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten. Auch hier gilt grundsätzlich das Bildungsgutschein-Verfahren. Auch gibt es noch die Option einer Bildungsprämie. Damit unterstützt das Arbeitsamt den Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 500 Euro. Die Option »Weiterbildungssparen « verwendet vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung. Mehr Infos gibt es auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Arbeitnehmer können zudem einen Bildungsurlaub beantragen. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter dann bezahlt freistellen. Die Zeit der Freistellung dient der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Dauer des Bildungsurlaubs kann je nach Bundesland variieren. In der Regel werden fünf Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. In Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ähnlich wie bei der Bildungsprämie werden Weiterbildungsmaßnahmen über Schecks finanziell gefördert. Der Bildungscheck ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die die beruflichen Qualifikationen verbessern. Je nach Bundesland liegt die finanzielle Eigenbeteiligung an den Maßnahmen bei 50 bis 80 Prozent. Auch die Obergrenze der Fördermittel ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zum Thema Weiterbildung auch ein Info- Telefon eingerichtet. obe Berufsnet & Kursnet Im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit finden sich auch die Plattformen BERUFENET und KURSNET, die über Weiterbildungmöglichkeiten informieren. Über Themen wie Berufswechsel, Aufstieg, Wiedereinstieg und Weiterbildung informiert auch der EntwicklungsNavigator(BEN). Foto: Fotolia Information Alle Infos auch unter: www.arbeitsagentur.de MORITZ Job & Karriere 2017/2018 163


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