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»Arbeitsrecht ist Fast wie FuSS ball« Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer und welche hat der Arbeitgeber? Und wie ist das eigentlich mit Facebook, Whats App und Co. während der Arbeitszeit geregelt? MORITZ Redakteurin Helen Gerstner hat mit Bernd-Uwe Sätzler gesprochen, der seit über 25 Jahren in der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig ist. MORITZ Job & Karriere 2017/2018 Ausbildung & Duales St udium Welches sind in der Praxis die häufigsten Kündigungsgründe? Acht von zehn Arbeitsrechtfällen beschäftigen sich bei uns mit dem Thema Kündigung. Nach unserer Erfahrung sind die häufigsten Kündigungsgründe 10 seitens der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen. Hier spielen fast immer Einflüsse die von außen wie Umsatzrückgang, Umstrukturierungen, Outsourcing oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen eine Rolle. Die Zweithäufigste ist aus meiner Sicht die krankheitsbedingte Kündigung. Auch die sogenannte verhaltensbedingte Kündigung gibt es oft. Stichwort Abmahnung: wie gefährlich sind sie? Im Arbeitsrecht ist es ein bisschen wie im Fußball: Ich muss dem Spieler erst mal die Gelbe Karte zeigen, bevor ich ihn vom Platz stelle. So ähnlich muss man auch die Abmahnung verstehen. Sie ist ein Warnhinweis, mit der man ein vertragswidriges Verhalten mit einem konkreten Sachverhalt rügt. Das Wesen der Abmahnung ist die Androhung der Kündigung – so wie die Gelbe Karte im Fußball. Man hat gefoult, also bekommt man Gelb. Bei einem erneuten Foul muss man vom Platz. Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Vorschriften und kommt trotz Abmahnung zum Beispiel erneut zu spät, wird der Arbeitnehmer irgendwann die Kündigung aussprechen. Was würden Sie dann Arbeitnehmern empfehlen, die eine Abmahnung bekommen haben? Bei Abmahnungen hat man drei Optionen: Zum einen kann man die Abmahnung akzeptieren. Das hat einen Vorteil, denn was mit einer Abmahnung abgemahnt wurde, ist als Kündigungsgrund zunächst verbraucht. Bei der zweiten Option kann man alleine oder mithilfe seines Anwalts eine Gegendarstellung schreiben und Stellung zur Abmahnung nehmen. Die dritte Möglichkeit ist die Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Doch jeder Prozess hat ein Prozessrisiko und das Verhältnis zum Arbeitgeber wäre stark geschädigt, daher empfehle ich den Schritt eher selten. Datenschutzproblematik Facebook, Zigarettenpause, kurz eine Whats App Nachricht schreiben – was ist während der Arbeitszeit zulässig und wann begeht man Arbeitszeitbetrug? Bis die meisten Betriebe das Problem erkannt hatten, hatte sich alles schon ein bisschen eingeschlichen. Viele Arbeitgeber sagen nichts, wenn die Arbeitnehmer ab und zu mal auf das Handy schauen. Bei Arbeitnehmern, die mit Betriebsmitteln wie dem Internet oder der Geschäfts-E-Mail private Dinge erledigen, kommt häufig auch die Datenschutzproblematik ins Spiel. Es ist immer schwierig zu urteilen, was zulässig ist und was nicht und wo die unzulässige Überwachung der Mitarbeiter anfängt. Für Azubis gelten schärfere Gesetze als bei Festangestellten.  Ja, hier wirkt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Minderjährige haben eine etwas günstigere Pausenreglung, eine andere Arbeitszeitregelung insbesondere an Tagen, an denen sie noch Berufsschule haben. Sie dürfen außerdem nur maximal 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden, Überstundenanordnungen gehen also nicht. Der Azubi hat auch einen besonderen Kündigungsschutz.Der Arbeitgeber kann ihn nach Ablauf der Probezeit nur noch mit »Wichtigen Grund« kündigen. Das ganze Interview auf www.moritz.de


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