Page 12

ausbildung_hn_102016

Foto: Butch - Fotolia Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) garantiert, dass Jugendliche eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Doch was, wenn der BAföG-Antrag abgelehnt wird? Bafög? BAB ? Was steht mir zu? MORITZ Ausbildung & Karriere 2017 Akt uelles & Allgemeines Jede Ausbildung bringt auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen 12 und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Interessen entspricht. Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Berufsausbildungsbeihilfe Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen, also Ausbildungen im dualen System, werden jedoch nicht gefördert. Doch häufig reicht das Ausbildungsgehalt nicht zum Leben, vor allem, wenn man eine eigenen Wohnung bezieht. Hier hilft die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz hat. heg Informationen: www.bafög.de Ausbildungsförderung wird nach Prüfung geleistet für den Besuch von: - weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 - Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 - Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt - Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraus setzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt - Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs - Höhere Fachschulen und Akademien - Hochschulen (Quelle: www.bafög.de)


ausbildung_hn_102016
To see the actual publication please follow the link above