HÖHERE MINDESTLÖHNE FÜR PFLEGEKRÄFTE
STEIGERUNG AB 1. SEPTEMBER
E ine deutliche Verbesserung der Mindestlöhne
verständigt. In drei Stufen soll die Anhebung ab 1. September
die Mindestlöhne für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise
wird der Mindestlohn auf 15,25 und für Pflegefachkräfte
auf 18,25 Euro erhöht. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte
in Deutschland arbeiten in Einrichtungen, die unter
den Pflegemindestlohn fallen. Der erste Erhöhungsschritt
dann pro Stunde 55 Cent mehr, qualifizierte Hilfskräfte
70 Cent mehr und Fachkräfte 40 Cent mehr. Die Pflegekommission
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in der Pflege: Darauf hat sich die von der Bundesregierung
einberufene Pflegekommission
2022 erfolgen. Laut der neuen Regelung sollen
auf 14,15 Euro steigen. Für qualifizierte Hilfskräfte
greift bereits zum 1. April: Hilfskräfte bekommen
empfiehlt überdies, in diesem Jahr die Ur-
JOB & KARRIERE 2022 / 2023
laubstage um zunächst sieben Tage zu erhöhen und für
die Jahre 2023 und 2024 zusätzlich um weitere zwei
Tage. Dies betrifft Beschäftigte in Vollzeit. Somit hätten
diese bei einer Fünf-Tage-Woche künftig mindestens
29 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
In Bereichen, in denen der Pflegemindestlohn nicht zur
Anwendung kommt, etwa in Privathaushalten, gilt der
allgemeine Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro pro
Stunde. Allerdings hat sich die Bundesregierung auch
in diesem Fall für die Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ausgesprochen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt:
»Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute
Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in
Deutschland.«
Auch Maria Loheide, Vorständin der Diakonie Deutschland,
begrüßt die Vereinbarung: »Für eine Verbesserung
der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ist allerdings
zwingend erforderlich, die Personalausstattung
zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren
konsequent umzusetzen.« Riccardo Terrasi
Ab dem 1. September 2022 sollen die
Mindestlöhne für die Pflege in mehreren
Schritten deutlich steigen. Gesundheitsminister
Lauterbach bezeichnet dies als
»ersten wichtigen Schritt«.
Foto: freepik
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