WORAUF MUSS GEACHTET WERDEN?
DER ARBEITSVERTRAG
Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag dazu da,
um Rechte und Pflichten von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer klar zu definieren. Vorweg
ist es wichtig zu wissen, dass ein Arbeitsvertrag nicht
zwingend der Schriftform bedarf, also auch mündlich
geschlossen werden kann. Da es jedoch schwer ist, bei
einem mündlichen Arbeitsvertrag die genauen Vereinbarungen
im Streitfall nachzuweisen, ist ein schriftlicher
Arbeitsvertrag zu empfehlen.
Grundsätzlich gilt: Alle Sachverhalte, die nicht explizit
im Arbeitsvertrag festgehalten werden, richten sich
nach den gesetzlichen Regelungen. Ist beispielsweise
die Anzahl der Urlaubstage nicht im Arbeitsvertrag
festgelegt, so richtet sich der Urlaubsanspruch nach
den gesetzlichen Mindestregelungen, welche bei einer
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Fünftagewoche 20 Tagen und bei einer Sechstagewoche
24 Tagen entsprechen. Sonderregelungen gibt es
bei Tarifverträgen. Diese Verträge richten sich generell
an den Tarifverträgen der Branche oder des Unternehmens
aus, einzelne Arbeitsverträge dürfen aber verändert
werden, jedoch nur zu Gunsten des Arbeitnehmers
(Günstigkeitsprinzip). Sind also vom Tarifvertrag
30 Urlaubstage vorgesehen, darf der Arbeitgeber nicht
weniger, sondern höchstens mehr Urlaubstage in einem
Vertrag vereinbaren. ric
Wer eine neue Stelle antreten muss, muss
sich zwangsweise auch mit dem Arbeitsvertrag
auseinandersetzen. MORITZ zeigt, wie
dieser aussehen und welche Regelungen im
Vertrag beinhalten sein sollten.
Foto: Freepik
für Klarheit sorgen.
DAS SOLLTE IM ARBEITSVERTRAG STEHEN
1. Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
2. Sitz des Unternehmens bzw. Arbeitsort
3. Beginn des Arbeitsverhältnisses
4. Probezeit und ggf. Befristung
5. Tätigkeiten im Rahmen der Stelle
6. Höhe und Fälligkeit der Vergütung, ggf. auch
Zuschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
7. Arbeitszeit (Uhrzeit, Tage, Wochenstunden)
8. Regelungen bei Krankheit
9. Urlaubstage
10. Kündigung und Kündigungsfrist
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