HOCHSCHULEN BUNDESWEIT
UNENDLICHE VIELFALT
Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene
wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte,
künstlerisch-wissenschaftliche
oder künstlerische Einrichtungen. Zu den Hochschulen
gehören Universitäten, alle Arten von Hochschulen
wie Pädagogische Hochschulen oder Kunst- und Musikhochschulen
und auch die Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen).
Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch private
Hochschulen. Diese werden zumeist von Kirchen, Gemeinden,
aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit von
Privatunternehmen getragen. Eine besondere Form der
Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität
oder Fernhochschule. Fernuniversitäten sind Hochschulen,
die ein Studium mit regulärem akademischem Abschluss
ausschließlich über ein Fernstudium ermöglichen. Das
Lehrmaterial wird hierbei meist durch Studienbriefe verteilt,
das Niveau der Ausbildung unterscheidet sich dabei
nicht von herkömmlichen Hochschulen.
Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den
meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz
geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland ist das
Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren
Hochschulgesetze geregelt. Das Hochschulrahmengesetz
des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben für die Länder
gegeben hat, läuft im Rahmen der Föderalismusreform
aus. Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit zusammengeschlossen,
sich spezialisiert oder umbenannt. Technische
Hochschulen sind hierfür ein Beispiel, die fast alle
in »Technische Universität« umbenannt wurden. Viele
Fachhochschulen bezeichnen sich seit einigen Jahren einfach
als »Hochschule« mit dem Fachgebiet, beispielsweise
»Hochschule für Wirtschaft oder »Hochschule für
Technik«. An den Hochschulen werden Studiengänge mit
den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten.
Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes waren
beinahe 3 Millionen Studierende zum vergangenen Wintersemester
an deutschen Hochschulen eingeschrieben,
darunter über 350.000 in Baden-Württemberg.
Die neun Universitäten des Landes bilden das Herzstück
der baden-württembergischen Hochschullandschaft. Neben
den drei klassischen Universitäten Freiburg, Heidelberg
und Tübingen, präsentieren die jüngeren
Universitäten Hohenheim, Konstanz, Mannheim, Stuttgart
und Ulm den Studierenden ihre jeweils eigenen Fächerschwerpunkte
und Studienangebote.
Die ältesten baden-württembergischen Universitäten
Heidelberg, Freiburg und Tübingen bieten ein besonders
breites Fächerspektrum. An den Universitäten Karlsruhe
und Stuttgart wird vor allem in den Ingenieur- und Naturwissenschaften
gelehrt und geforscht.
Wer sich für eine wirtschafts- und sozialwissenschaftliche
Ausbildung interessiert, ist an der Universität Mannheim
sehr gut aufgehoben. Die Universität Hohenheim hat einen
Schwerpunkt im Bereich der Wirtschafts- und Agrarwissenschaften.
Die Universitäten Konstanz und Ulm sind
die beiden jüngsten Universitäten in Baden-Württemberg.
In Konstanz kann aus einer breiten Palette natur-,
geistes- und sozialwissenschaftlicher Fächer gewählt
werden. An der Universität Ulm stehen heute natur- und
ingenieurswissenschaftliche sowie medizinische Fächer
im Mittelpunkt. Alexander Hinssen
Hochschulen sind Einrichtungen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre und damit
auch verantwortlich für die Weitergabe praktischer
und theoretischer Kenntnisse in wissenschaftlicher
Form an die Studierenden. Laut
Hochschulrahmen-Gesetz (HRG) haben Hoch-
Kunst, Grundlagenforschung, wissenschaftsbezogene
Lehre zur Verbreitung auf entsprechende
Berufe sowie Dienstleistungen auf
wissenschaftlicher Grundlage als Aufgaben.
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HOCHSCHULE 2021 / 2022