»SIE« ODER »DU« AM ARBEITSPLATZ
WAS IST ANGEMESSEN?
LEHRSTELLEN–RADAR–APP DER HWK REUTLINGEN
APP INS HANDWERK!
AUSBILDUNG & KARRIERE 2021 / 2022 9
Die App »Lehrstellenradar« gehört bei vielen
Schülern ganz selbstverständlich auf das
Smartphone.
Mit der App für iOS und Android geht die bundesweite
Suche nach freien Lehrstellen und Praktikumsplätzen
ganz einfach von der Hand. Nach Wunsch können eigene
Suchen für automatische Benachrichtigungen aktiviert
werden. Interessante Berufe, Ort und Umkreis eingeben
– fertig. So informiert das Smartphone automatisch,
wenn neue Angebote, die zum persönlichen
Suchprofil passen, veröffentlicht wurden. Der Datenbestand
wird laufend ausgebaut und aktualisiert. Die App
ist kostenfrei im Apple AppStore für iOS und in Google
Play für Android verfügbar. alh
LEHRSTELLEN-RADAR-APP DER HWK REUTLINGEN
Alle Infos zur Lehrstellen-Radar-App unter:
www.lehrstellen-radar.de
Foto: wavebreakmedia_micro/freepik
I mmer häufiger wird in Unternehmen geduzt. Gerade
unter jüngeren und internationalen Mitarbeiter/
innen ist das »Du« als Anredeform oft selbstverständlich.
Die Vorteile dabei sind, dass Vertrautheit und
Zusammengehörigkeit vermittelt und die Distanz zwischen
den Hierarchieebenen abgebaut wird. Zu den
Nachteilen zählt jedoch, dass ein respektvolles Miteinander
unter den Mitarbeitern erschwert werden kann. Auch
kann das Duzen eine Vertrautheit suggerieren, obwohl
sie gar nicht gelebt wird. Obwohl das »Sie« mitunter distanziert
und etwas altmodisch wirken kann, bringt es
Vorteile mit sich: Der Umgang wirkt respektvoller und
diskreter, was sich gerade in Konflikten oder schwierigen
Gesprächen positiv auswirkt. Das »Sie« erschwert auch
die Äußerung von negativen Emotionen. Strikte Regeln
gibt es am Arbeitsplatz beim Wechseln der Anrede: Das
»Du« anbieten kann nur der oder die hierarchisch Höhergestellte.
Anders als im privaten Bereich spielt das Alter
dabei keine Rolle. Sollte der/die Vorgesetzte das »Du«
anbieten, ist es empfohlen, dies auch anzunehmen. Äußert
ein Mitarbeiter den Wunsch, weiterhin gesiezt zu
werden, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem
nachzukommen. Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht
nicht verpflichtet, Mitarbeiter zu siezen, die
dies wünschen. Bei der Frage nach dem Du hat aber auch
der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. ric
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