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GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE
»I Do Care«
Das neue Pflegeberufegesetz gilt
für alle Ausbildungen, die ab dem 1.
Januar 2020 begonnen werden und
bringt einige positive Änderungen
mit sich. Durch die Reform werden
die Ausbildungen in der Altenpflege,
der Gesundheits- und Krankenpflege
sowie der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege zu einer neuen
generalistischen Pflegeausbildung
mit einheitlichem Berufsabschluss
als »Pflegefachfrau/Pflegefachmann
« zusammengeführt.
Es werden Kompetenzen zur Pflege
von Menschen aller Altersgruppen
und allen Versorgungsbereichen
vermittelt: in Krankenhäusern, stationären
Pflegeeinrichtungen und
in der ambulanten Pflege.
Auszubildende haben jedoch auch
in Zukunft weiterhin die Möglichkeit,
sich für einen gesonderten Berufsabschluss
in der Altenpflege
oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden,
wenn sie für das letzte
Ausbildungsdrittel, statt die generalistische
Ausbildung fortzusetzen,
eine entsprechende Spezialisierung
wählen. Die neue generalistische
Berufsausbildung wird EU-weit anerkannt
werden.
Für die Absolventinnen und Absolventen
dieser Ausbildung eröffnen
sich zusätzliche Wechsel-, Einsatz-
und Aufstiegsmöglichkeiten in allen
Bereichen der Pflege.
Die neue generalistische Pflegeausbildung
ist eine dreijährige Fachkraftausbildung
mit Unterricht an
Pflegeschulen und praktischer Ausbildung
bei einer Ausbildungseinrichtung
und weiteren Einrichtungen
aus den unterschiedlichen
Pflegebereichen.
Dabei erfolgt der überwiegende
Teil der praktischen Ausbildung
beim so genannten Träger der
praktischen Ausbildung, mit dem
der oder die Auszubildende den
Ausbildungsvertrag schließt. Im
Rahmen der praktischen Ausbildung
finden Einsätze in den verschiedenen
Versorgungsbereichen statt. ls
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Fon: 09342/303-7402
162 AUSBILDUNG & KARRIERE 2020/2021