DENKMALSCHUTZ
ZWISCHEN PFLICHT UND KÜR
Wer ein denkmalgeschütztes
Haus erwerben möchte, muss
Einiges beachten. Dr. Ulrike
Plate, Landeskonservatorin
beim Landesamt für Denk-
mit MORITZ-Redakteurin
Simone Heiland auf, worauf
es ankommt.
Was ist zu beachten, wenn sich
ein Käufer für eine denkmalgeschützte
Immobilie entscheidet?
Bei geplanten Maßnahmen wie
Neuanstrich, neue Dachdeckung
oder Dachausbau, Aufbau von Photovoltaikanlagen,
Dämmung, neue
Fenster, Balkonanbau und so weiter
ist es sinnvoll, frühzeitig die zuständige
Untere Denkmalschutzbehörde
zu kontaktieren und das Vorhaben
mit der Denkmalpflege vorzubesprechen.
Je nachdem, warum
etwas Kulturdenkmal ist, können
die Genehmigungsvorbehalte unterschiedlich
sein. Das heißt:
Manchmal ist ein Balkonanbau unproblematisch,
ein anderes Mal
nicht realisierbar.
Welche Verpflichtungen nimmt
der Käufer auf sich?
Neben den Verpflichtungen, rücksichtsvoll
mit dem Gebäude umzugehen
und Veränderungen abzustimmen,
nimmt er vor allem Vorteile
mit: die kostenlose Beratung
durch im Umgang mit Denkmalen
erfahrene Fachleute, beachtenswerte
steuerliche Vorteile, ggf. für
reparierende Maßnahmen Fördermittel
des Landes und darüberhinaus
die Option, durch Stiftungen
zusätzlich unterstützt zu werden.
Auch gibt es renommierte Preise
für beispielhafte Leistungen im
Denkmal, z.B. der Denkmalschutzpreis
Baden-Württemberg.
Welche Regeln gelten, wenn
ein Käufer die Immobilie wieder
veräußern möchte?
Wenn es sich nicht um eine geschützte
Sammlung oder Bibliothek
handelt, die als Bestandteil eines
Schlosses oder eines Klosters vor
Ort erhalten werden muss, gibt es
normalerweise keine Auflagen hinsichtlich
eines Verkaufs.
BAUEN & WOHNEN TRENDS 2019 5
Foto: pxhere
Das ganze Interview auf
www.moritz.de
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