IMMOBILIENKAUF
Grunderwerb: Steuern sparen
Beim Kauf einer Immobilie muss
neben dem Kaufpreis auch die
Grunderwerbsteuer einkalkuliert
werden. Je nach Bundesland beträgt
sie bis zu 6,5 Prozent des
Kaufpreises.
Hier lässt sich sparen. Denn wird
im Rahmen eines Grundstückskaufs
eine Zahlung für andere Gegenstände
geleistet (etwa eine Einbauküche
oder sanitäre Anlagen),
darf das Finanzamt die Grunderwerbsteuer
nicht auf den gesamten
Kaufpreis erheben. Es gilt: Je höher
der Grunderwerbsteuersatz des
Bundeslandes ist, in dem die Immobilie
gekauft wird, und je höher
die Kaufpreisanteile für andere Gegenstände
sind, desto höher fällt
die Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer
aus. Finanzämter ignorieren
diese Tatsache gerne und erheben
die Grunderwerbsteuer auch auf
Gegenstände, die mit der Immobilie
gekauft werden. Daher sollten
Käufer beim Kauf einer Immobilie
unbedingt detailliert auflisten, wie
sich der Kaufpreis im Einzelnen zusammensetzt.
Es empfiehlt sich, einen
Anwalt zu Rate zu ziehen und
diese Kaufpreisaufschlüsselung im
Notarvertrag erfassen zu lassen.
Nur wenn der Nachweis erbracht
werden kann, dass weitere Gegenstände
erworben wurden, lassen
sich Grunderwerbsteuer und Ärger
mit dem Finanzamt sparen. she
WASSERSCHADEN
Ein Wettlauf gegen die Zeit
Bei einem Wasserschaden in Wohnung
oder Haus ist Eile geboten.
Wenn es von der Decke tropft, sind
oftmals kostenintensive Trocknungs
und Wiederherstellungsmaßnahmen
nötig. Um schwerwiegenden
Folgeschäden entgegen zu
wirken, ist immer schnelle und vor
allem professionelle Hilfe gefragt.
Dank heute üblicher moderner
Mess- und Trocknungstechnik können
die Ursachen des Wasserschadens
präzise ermittelt und seine unmittelbaren
Auswirkungen effektiv
beseitigt werden.
Es wird dennoch stets vorausgesetzt,
dass prompte Erstmaßnahmen
wie das Absperren der Wasserleitung
oder die Sicherung des Inventars
vorgenommen werden. Ganz
anders sieht es aus, wenn das Wasser
und das Klima über längere Zeit
auf die Bausubstanz einwirken konnten.
Die bekannteste Konsequenz:
Schimmel. Schimmelpilze sind gesundheitsgefährdend
und erfordern
spezielle Beseitigungsmaßnahmen,
um einen Wiederbefall zu vermeiden.
Je nach Grad der Ausbreitung
fällt das Mobiliar dem Befall zum Opfer
und muss entsorgt werden. Das
gilt auch für Holzkonstruktionen.
Breitet sich der Hausschwamm aus,
besteht im schlimmsten Fall Einsturzgefahr.
Wichtig: Das Schadensbild
am besten per Fotos dokumentieren
und den Schaden so schnell
wie möglich der Versicherung oder
dem Vermieter melden. she
BAUEN & WOHNEN TRENDS 2019 7