FREIWILLIGENDIENSTE & SOZIALE BERUFE Anzeige
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AUSBILDUNG & KARRIERE 2019/20
Wie kann man es vermeiden, selbst zum Sozialfall
zu werden, weil man seinen Beruf aufgibt um die
Eltern zu pflegen?
Die wenigsten Pflegebedürftigen erwarten heutzutage,
dass der Angehörige seine eigene Existenz gefährdet,
indem er seine Berufstätigkeit aufgibt. Heutzutage
gibt es zahlreiche Hilfesysteme, die ineinandergreifen,
damit die Berufsaufgabe langfristig nicht nötig
ist. Beratung und Unterstützung gibt der Pflegedienst
auf dem Weg der Antragstellung bei den unterschiedlichen
Kostenträgern. Wichtig ist es, den Arbeitgeber
mit ins Boot zu nehmen.
Jeder möchte seine Selbständigkeit so lange wie
möglich behalten. Wie geht man das Thema am
besten an?
Das Thema Selbstständigkeit hat viel mit der eigenen
Mobilität und Wohnsituation zu tun: Wohnt man bereits
altersgerecht oder muss die Wohnform angepasst
werden? Welche Infrastruktur und Anlaufstellen
findet man vor? Gibt es Ärzte, Therapeuten und Pflegedienste
in der Nähe? Wie stark können Angehörige
oder das soziale Umfeld mit einbezogen werden? Ferner
sollte man sich frühzeitig über die unterschiedlichen
Wohnformen informieren und die eigenen Erwartungen
an die Wohnform klar formulieren. Wie
hoch ist das eigene Sicherheitsbedürfnis? Soll nur im
Notfall jemand zur Stelle sein? Kommt ein Hausnotruf
in Frage? Soll die Wohnform auch soziale Bedürfnisse
stillen? Das Thema Einsamkeit sollte ebenfalls zur
Sprache kommen. Und: Welche Kompromisse ist man
bereit, einzugehen?
Wo kann man sich informieren?
Tage der offenen Tür bieten Gelegenheit, sich vor Ort
zu informieren. Zudem sind alle Einrichtungen des
ASB offene Häuser und können jederzeit besucht werden.
Am besten vorher einen Termin vereinbaren.
Arbeiter-Samariter-Bund
Baden-Württemberg e.V.
Region Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Str. 19
74074 Heilbronn
Fon: 07131-9739110
www.asb-heilbronn.de
Foto: ASB
CHECKLISTE
Krankenkasse kontaktieren
Nach Absprache mit dem behandelnden Arzt muss
die Krankenkasse informiert werden.
Das Antragsbeginn ist für den Leistungsbeginn entscheidend.
MDK beauftragen
Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen
Dienst (MDK). Der MDK vereinbart einen zeitnahen
-
dürftigkeit.
Der MDK sendet das Ergebnis an die Krankenkasse,
die gibt Bescheid, welche Leistungen zu erwarten
sind.
Arbeitgeber benachrichtigen
Arbeitnehmer können sich kurzfristig für zehn Tage
freistellen lassen. Reicht das nicht aus, können Arbeitnehmer
bis zu sechs Monate unbezahlt oder
teilweise aus dem Job aussteigen.