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ANWALTSKANZLEI ZECHER
TAG DER PATIENTENVERFÜGUNG
Am 01.09.2018 ist Tag der Patientenverfügung.
Im Jahr 2017 hat der BGH eine wichtige Entscheidungen
zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen
getroff en.
Darin hat er festgelegt, dass derjenige, der seine Angehörigen
dazu verpflichten will, ihn in bestimmten Situationen
sterben zu lassen, konkret für diese Situation
die ärztlichen Maßnahmen beschreiben muss.
In der Patientenverfügung muss also auf spezifische
Krankheiten oder Behandlungssituationen Bezug genommen
werden. Die bloße Umschreibung es werden
»keine lebensverlängernden Maßnahmen« gewünscht
reicht nicht aus. Damit hat der BGH einerseits konkrete
Hinweise für die Neuerrichtung von Patientenverfügungen
gegeben. Andererseits dürften viele bestehende
Verfügungen auf den Prüfstand zu stellen sein.
Beim 5. Ilsfelder Tag der Patientenverfügung besteht
Gelegenheit zur Diskussion bereits bestehender Verfügungen,
außerdem erhalten die Besucher viele weitere
interessante Informationen rund um das Thema
Patientenverfügung. she
Anwaltskanzlei Zecher, König-Wilhelm-Str. 56,
74360 Ilsfeld, Fon: 07062-9545-0
www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de
www.zecher-tag-der-patientenverfuegung.de
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