Die Firma zahlt, der Einzelne zahlt oder der Staat zahlt. Wer im Job ist, sollte die Weiterbildungsfrage
auch mit dem jeweiligen Vorgesetzten besprechen. Wer sich entscheidet, aus eigenem
kann mit mehreren Formen der Förderung rechnen. Hierbei gilt: Anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen
sind von der Steuer absetzbar. So gesehen hilft also der Staat indirekt bei der
Finanzierung mit.
Wichtig: Seit 1.JuIi 2015 ist in Baden-Württemberg das neue Bildungszeitgesetz in Kraft
Bildungseinrichtung eine Fortbildung belegen.
Einstieg in den Beruf; Beendigung der Arbeitslosigkeit; Sicherung des Arbeitsplatzes; Nach-
Voraussetzungen: Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg, Beschäftigung in einem
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steiger. Kursdauer: mind. 8, max. 240 Unterrichtseinheiten, Kursgebühr < 8.000 €. Nicht
förder fähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Zuschuss: 30 % der Teilnahmegebühr, bei über 50-Jährigen 50 %, Teilnehmer ohne Berufsabschluss
70 %. Ansprechpartner sind Bildungseinrichtungen bzw. Europäischer Sozialfonds
in Baden-Württemberg.
Für Geringverdiener gibt es die BiIdungsprämie.Die Fortbildung darf mehr als 1.000 € kosten.
Die Förderung umfasst 50 %, jedoch max. 500 €. Gilt auch für Personen unter 25 Jahren,
Telefon-Hotline (0800-26 23 000).
Hier werden Kurse mit einem Spargutschein bezuschusst. Außerdem kann hier der Sparer
vermögenswirksame Leistungen (Arbeitnehmersparzulage) in Anspruch nehmen.