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HOCHZEIT_HN_2017

Foto: Fotolia An was man vor der eigenen Hochzeit nicht alles denken muss: einen passenden Termin finden, den Saal mieten, Einladungen verschicken, das Buffet bestellen, einen Tanzkurs beleben oder die hitzige Entscheidung Band oder DJ fällen. Doch sollte das zukünftige Ehepaar gleichzeitig über den feierlichen Tellerrand hinaus schauen und auch die bürokratischen Behördengänge sorgfältig planen und durchführen. der ganze »Papierkram« MORITZ Hochzeit Trends 2017 Alles Andere Generell darf in Deutschland jeder Mensch heiraten, der volljährig und im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist. Es gibt insgesamt drei unterschiedliche Arten, sich trauen zu lassen. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass nur eine davon rechtsbindend ist: die standesamtliche Trauung. Diese wird in der Regel vor der kirchlichen oder der freien Trauung vollzogen. Um den Bund der Ehe einzugehen, reicht dabei nicht ein schlichtes »Ja, ich will«, im Vorfeld gibt es für das Brautpaar noch sehr viel zu beachten – und das hat mit Romantik nur bedingt etwas zu tun. Hier greifen die Zahnräder der deutschen 122 Bürokratie. Ohne die nötigen Unterlagen gibt es keine Hochzeit. Dem feierlichen Rahmen steht noch die Anmeldung zur Eheschließung im Weg. In diesem Fall wendet man sich am besten an das zuständige Standesamt. Beratung und hilfreiche Ratschläge gibt es vom zuständigen Standesbeamten. Dieser prüft auch die Dokumente auf ihre Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit. Anmeldung zur Eheschliessung nur mit vollständigen Dokumenten Erst wenn alle Dokumente vorliegen, der Eheschließung kein Hindernis im Weg steht, erst dann kann geheiratet werden. Dazu gehören neben einem gültigen Personalausweis, eine Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes, sowie eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und die Abstammungsurkunde. Sollte ein Partner vor der Heirat bereits verheiratet gewesen sein, muss dieser natürlich geschieden sein und dies mit einem beglaubigten Dokument beweisen können. Kommt einer der Ehepartner aus dem Ausland, wird es etwas komplizierter. Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Das kann oft – je nach Land – eine Weile dauern und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Nähere Fragen beantwortet der Standesbeamte. Übrigens, der Termin der Anmeldung zur Eheschließung sollte im Vorfeld unbedingt telefonisch avisiert werden. Einfach kurz im Standesamt vorbeischauen, wird nicht zum gewünschten Erfolg führen. Doch was tut man nicht alles für seinen »schönsten Tag des Lebens«. ast


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