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Im vergangen Jahr beschloss die Bundesregierung das 25. BAföGÄnderungsgesetz. Es bringt Zuwächse bei den Förderungssätzen, vergrößert den Kreis der Geförderten, erleichterte Förderung im Ausland und Bürokratieabbbau. Bisher haben Schüler und Studenten nur indirekt von den Änderungen profitiert. Ab August kommen sie jetzt auch direkt in den Genuss der Neuregelungen. MORITZ zeigt was sich ändert. Ab August Klingelt die Kasse Schon seit 2015 übernimmt der Bund bereits die finanziellen Leistungen für die Förderung und entlastet so die Länder um knapp 1,2 Milliarden Euro. Die so frei werdenden Gelder kommen dem Bildungsbereich, speziell den Hochschulen, zugute. Ab August 2016 werden Schüler und Studenten auch direkt von der Novelle profitieren. 500 Millionen Euro jährlich will der Bund in Zukunft zusätzlich für die Ausbildungsförderung in die Hand nehmen und so die finanzielle Situation der Schüler und Studenten verbessern. Fördersätze & Co. Die Fördersätze steigen generell um sieben Prozent der Förderhöchstsatz sogar um 9,7 Prozent auf künftig 735 Euro. Zudem steigt der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Studis auf 250 Euro, der Kinderbetreuungszuschlag wird vereinheitlicht und steigt auf 130 Euro je Kind. Ebenfalls um sieben Prozent werden die Einkommensfreibeträge angehoben. Das bringt gleich einen doppelten Effekt: Der Kreis der Geförderten wird so um 110.000 erweitert und, eventuell wichtiger, ein BAföG-Empfänger kann dann neben dem Studium jobben gehen, ohne dass die 450 Euro seines Minijobs auf seine Förderung angerechnet werden. Auch der Vermögensfreibetrag für BAföG-Bezieher steigt, auf dann 7.500 Euro, ebenso die zusätzlichen Freibeträge für Unterhaltspflichtige, sie liegen zukünftig bei 2.100 Euro. Die Novelle schließt zudem bestehende Förderungslücken zwischen dem Ende des Bachelorstudiums und dem Beginn des Masterstudiums. Als Ausbildungsende gilt ab WS 16/17 die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses. Damit verlängert sich die Förderung um maximal zwei Monate. Zudem wird ein direkt anschließendes Masterstudium bereits ab der vorläufigen Zulassung förderungsfähig. Internationalität und Entbürokratisierung Mit der Novelle wird auch die Förderberechtigung für Ausbildungen im Ausland und für ausländische Auszubildende in Deutschland ausgeweitet. Ab August 2016 soll es außerdem möglich werden, BAföGAnträge mittels eines Onlineformulars elektronisch zu stellen. cms Foto: Fotolia MORITZ Job & Karriere 2016/2017 Schule, Studium & Weiterbildung 65


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